Mietnomaden - Hoffnung durch neues Gesetz
Unvermindert grassiert die Angst der Vermieter, ihr Eigentum durch Mietnomaden beschädigt zu wissen. Schätzungen zufolge haben Vermieter in Deutschland jährlich mit rund 2 Milliarden Euro Mietausfällen zu kämpfen. Dabei ist es den vorsätzlichen Mietbetrügern nicht anzusehen, dass sie nie vorhaben, Kaution oder Miete zu bezahlen.
Der Schutz der Vermieter ist seitens der Politik bisher stark vernachlässigt worden. Sicher kann der Vermieter vor Gericht Räumungsklage beantragen. Bis jedoch eine Zwangsräumung tatsächlich durchgeführt wird, kann ein weiteres Jahr vergehen. Die Folge sind weitere Mietausfälle und Gerichtskosten, auf denen der Vermieter mit hoher Wahrscheinlichkeit sitzen bleibt.
Geht der Mieter nicht freiwillig, so hat der Vermieter auch noch die Verpflichtung, auf eigene Kosten die Möbel des Mieters einzulagern. Deshalb greift mittlerweile schon jedes zehnte Opfer zur Selbstjustiz, indem er die Wohnung ohne Gerichtsbeschluss räumt, Schlösser austauscht und Strom, Gas und Wasser abstellen lässt.
Wenn schon zu Beginn des Mietverhältnisses der Mietzins ausbleibt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um Mietnomaden handelt. Deshalb sollte die erste Mietzahlung und die erste von drei Raten einer etwaigen Kaution vor der Schlüsselübergabe verlangt werden. Noch besser ist es natürlich, die Bonität des Mietinteressenten zu prüfen, noch bevor ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Hier können die dem IVD angeschlossenen Maklerunternehmen punkten. IVD Mitte Mitglieder haben nämlich die Möglichkeit, auf Wunsch über ihren Berufsverband kostengünstig über Wirtschaftsauskunfteien, wie z.B. die Creditreform, die Bonität künftiger Mieter abzufragen.
Die schwarz-gelbe Koalition hat in ihrem aktuellen Vertrag nun festgeschrieben, dass sie Mietnomaden, die Wohnungen verunstalten und dem Vermieter Geld schuldig bleiben, das Handwerk erschweren. Den Verursachern materieller und immaterieller Schäden sollen ein schnellerer Vollzug von Räumungen und eine nachhaltige Rechtsprechung drohen.
Der Frankfurter Rechtsanwalt Johannes Engel zeigt sich über die neuen Ansätze im Mietrecht erleichtert, damit Vermieter nicht in die Illegalität getrieben werden, indem sie Selbstjustiz üben und ihre Existenzbedrohung durch eine neue Rechtsprechung eingedämmt wird.
Quelle: Pressemitteilung IVD Mitte vom 18.11.2009