Bundesweite Vertretung vor Amts- und Landgerichten:

Aufgrund einer Neuregelung der sogenannten Postulationsfähigkeit können Sie jeden Rechtsanwalt für sich tätig werden lassen, selbst wenn dieser nicht an Ihrem regional zuständigen Gericht zugelassen ist.

Früher waren Sie darauf angewiesen, sich durch einen in Ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Dies ist Vergangenheit. Mittlerweile kann jeder bei einem beliebigen deutschen Amts- oder Landgericht zugelassene Rechtsanwalt bundesweit in Verfahren vor allen Amts- und Landgerichten auftreten.

Sie müssen damit nicht mehr auf die Beauftragung eines von Ihnen gewünschten Spezialisten verzichten, nur weil sich dieser in einer anderen Region bzw. einem anderen Bundesland niedergelassen hat.


Vertretung vor dem Oberlandesgericht:

Gleiches gilt aufgrund einer Änderung des Gesetzes seit 01.06.2007 auch für die Vertretung vor den Oberlandesgerichten.

 

 

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