Urheberrecht - Fremde Kartenausschnitte auf Homepage
Betreiber von Webseiten, die fremde Kartenausschnitte auf ihrer Homepage bereit halten, müssen dafür Lizenzgebühren bezahlen.
Das gilt solange, bis der fremde Kartenausschnitt nicht mehr auf dem Server hinterlegt ist, urteilte das AG München. Der Beklagte hatte lediglich den Link auf die fremden Inhalte, nicht aber die Karte selbst gelöscht. Aus diesem Grund konnten Dritte über eine Suchmaschine weiterhin die Karte auf dessen Homepage öffnen.
Auch der Einwand des Beklagten, er habe nichts davon gewusst, ändert nach Auffassung des Gerichts nichts an seiner Zahlungspflicht. Er hätte sich kundig machen müssen, so die Begründung der Richter.
(AG München, Urteil vom 31.03.2011, AZ: 161 C 15642/09 - Quelle: PM des AG München Nr. 20 v. 26.04.2011)